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Dorferneuerung 1

Förderanträge im Rahmen der Dorferneuerungsprogramme der Gemeinden Schweringen und Hilgermissen müssen bis zum 15.09.2019 eingereicht werden.

Die Gemeinden Schweringen und Hilgermissen sind nach wie vor im Dorferneuerungsprogramm des Landes Niedersachsen. In Schweringen läuft das Programm noch bis Ende 2020, in Hilgermissen bis Ende 2023. Ziel der Dorferneuerung ist es, die Eigenarten eines Dorfes, vor allem das Ortsbild und den dörflichen Charakter zu erhalten. Hilgermissen wurde als Dorfregion bestehend aus acht Ortsteilen in das Programm der Verbunddorfentwicklung aufgenommen. Hier steht insbesondere die gemeinsame Dorfentwicklung im Vordergrund. Dies soll durch öffentliche als auch private Maßnahmen erreicht werden.

Gefördert werden u.a. Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung land-und forstwirtschaftlicher Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter, die Umnutzung solcher Anlagen in Wohn-, Arbeits- oder Freizeitzwecke sowie die Anpassung dieser Gebäude an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens. Hierzu gehören bspw. Maßnahmen zur Sanierung von Dächern, Fassaden, Fenstern und Türen sowie die Befestigung von Hofflächen und die Restaurierung von Zäunen und Einfriedungen. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wer im nächsten Jahr in Schweringen oder Hilgermissen Sanierungsmaßnahmen durchführen möchte, muss den Förderantrag bis zum 15.09.2019 beim Amt für regionale Landesentwicklung in Sulingen (ArL) einreichen. Der Förderantrag kann auch bei der Gemeinde im Rathaus Hoya bis zum 12.09.2019 abgegeben werden. Von dort aus wird er an die Bewilligungsstelle (ArL) weitergeleitet.

Neben den Antragsvordrucken sind bei Antragstellung auch Kostenvoranschläge einzureichen. Aufgrund der hohen Auslastung der Baufirmen, sollten sich Antragsteller früh mit den Handwerkern in Verbindung setzen, damit diese noch fristgerecht Kostenvoranschläge vorbereiten können.

In Schweringen läuft das Dorferneuerungsprogramm zum 31.12.2020 aus. Das heißt für Antragsteller, dass nur noch in diesem Jahr Förderanträge gestellt werden können.

Bei der Antragstellung ist Antje Hill auf Wunsch gerne behilflich. Weitere Informationen sowie Antragsvordrucke erhalten Sie auf www.grafschaft-hoya.de/dorfentwicklung oder direkt im Rathaus Hoya bei Antje Hill.

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