Die Gemeinden Schweringen und Hilgermissen sind nach wie vor im Dorferneuerungsprogramm des Landes Niedersachsen. In Schweringen läuft das Programm noch bis Ende 2020, in Hilgermissen bis Ende 2023. Ziel der Dorferneuerung ist es, die Eigenarten eines Dorfes, vor allem das Ortsbild und den dörflichen Charakter zu erhalten. Dieses Ziel soll durch öffentliche als auch private Gestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen erreicht werden.

Während Schweringen schon seit acht Jahren verschiedenste öffentliche Projekte mit Hilfe von Zuschüssen aus der Dorferneuerung umsetzen konnte (zuletzt: Ausbau der Meyer-Seeken-Straße), läuft in Hilgermissen derzeit die erste öffentliche Maßnahme an, für die eine Förderung bewilligt wurde.

Dabei handelt es sich um den Ausbau des „Bäckerweges“ neben dem Seniorenheim in Eitzendorf. Der Weg erhält eine neue Pflasterung und wird geringfügig verbreitert. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf voraussichtlich rund 63.000 €, hiervon werden 63 % gefördert. Zurzeit läuft die Ausschreibung. Die Maßnahme soll bis Ende September abgeschlossen sein.

Zudem läuft derzeit der Förderantrag für die Umgestaltung der „Ortsmitte Wechold“. Sobald eine Förderung bewilligt ist, soll die Maßnahme im nächsten Jahr umgesetzt werden.

Für das Jahr 2018 können in den Gemeinden Schweringen und Hilgermissen auch wieder private Förderanträge gestellt werden. Die Anträge müssen dem Amt für regionale Landesentwicklung in Sulingen (ArL) bis zum 15.09.2017 vorliegen, um überhaupt bei der Mittelvergabe für das kommende Jahr berücksichtigt werden zu können.

Gefördert werden u.a. Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung land-und forstwirtschaftlicher Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter, die Umnutzung solcher Anlagen in Wohn-, Arbeits- oder Freizeitzwecke sowie die Anpassung dieser Gebäude an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens. Hierzu gehören bspw. Maßnahmen zur Sanierung von Dächern, Fassaden, Fenstern und Türen sowie die Befestigung von Hofflächen und die Restaurierung von Zäunen und Einfriedungen. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Der Förderantrag kann bei der Gemeinde im Rathaus Hoya abgegeben werden. Von dort aus wird er an die Bewilligungsstelle (ArL) weitergeleitet.

Bei der Antragstellung ist Antje Grünhagen auf Wunsch gerne behilflich, Tel. 04251/815-66 oder .
Wer Hilfe beim Ausfüllen des Antrages benötigt, wird gebeten, sich möglichst bis zum 25.08.2017 dort zu melden.

Weitere Informationen sowie Antragsvordrucke erhalten Sie auf www.grafschaft-hoya.de/dorfentwicklung oder direkt im Rathaus Hoya.

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