Der Rat der Gemeinde Hilgermissen hat sich in seiner Sitzung am 07.06.2017 mit dem Raumordnungsverfahren „380 KV-Leitung zwischen Dollern und Landesbergen“ befasst und die nachfolgende Stellungnahme beschlossen:
- Nach der Planung unterschreitet die 380 kV-Leitung die einzuhaltenden Mindestabstände (200 m zu Einzelgebäuden im Außenbereich bzw. 400 m zu Siedlungsbereichen). Die Leitung ist so zu trassieren, dass diese Mindestabstände eingehalten werden. Alternativ ist die Leitung als Erdkabel zu verlegen.
- In der Gemeinde Hilgermissen ist nach Prüfung der vorliegenden Informationen kein geeigneter Standort für ein Umspannwerk gefunden worden.
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Ersatzgeldzahlungen für die entstehenden Beeinträchtigungen sind vorrangig in der Gemeinde umzusetzen bzw. auszugleichen, in der das Umspannwerk errichtet wird.
Zur Begründung der Ablehnung eines Umspannwerkes im Gemeindegebiet Hilgermissen wurde in den Gremien der Gemeinde die beigefügte Tabelle erarbeitet. Daraus ist zu ersehen, dass die beiden Suchräume in den Ortsteilen Magelsen und Wechold nicht für die Errichtung des Umspannwerks geeignet sind.