Gewählt werden an diesem Tag die Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte.
Auch über die Zusammensetzung der Kreistage und der Regionsversammlung der Region Hannover wird entschieden.
Gewählt werden außerdem die Stadtbezirks- und Ortsräte.
Wo die Amtszeit der derzeitigen Amtsinhaber zum Oktober 2026 endet, werden am 13. September auch die Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte direkt gewählt.
Bürgermeister und Landräte werden dann nicht mehr nur für fünf, sondern wieder für acht Jahre gewählt.
Konkret bei uns in der Gemeinde Hilgermissen:
Wahl der Vertretungen:
- Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Hilgermissen
- Wahl zum Samtgemeinderat der Samtgemeinde Grafschaft Hoya
- Wahl zum Kreistag des Landkreises Nienburg/Weser
Wahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten:
- Wahl des Landrates / der Landrätin des Landkreises Nienburg/Weser
(Detlev Kohlmeier kandidiert nicht erneut) - Wahl des Samtgemeindebürgermeisters / der Samtgemeindebürgermeisterin der Samtgemeinde Grafschaft Hoya
(Detlef Meyer kandidiert nicht erneut)
Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen 2026
Am 13. September 2026 sind in Niedersachsen von 8 bis 18 Uhr die Wahlräume geöffnet. Die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens wählen ihre Abgeordneten für die kommunalen Vertretungen der Landkreise, Städte, Gemeinden, Samtgemeinden, Stadtbezirke und Ortschaften. In einzelnen Landkreisen, Städten, Samtgemeinden und Gemeinden werden auch die Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten, d. h. die Landrätinnen und Landräte sowie die (Ober-/) Bürgermeisterinnen und (Ober-/) Bürgermeister direkt von den Wahlberechtigten in ihr Amt gewählt. Wo dies der Fall ist, erfahren Sie durch die öffentlichen Bekanntmachungen der örtlichen Wahlleitungen.
Wer für mehrere Wahlen wahlberechtigt ist, zum Beispiel für den Kreistag, den Rat der Gemeinde und die Hauptverwaltungsbeamtin oder den Hauptverwaltungsbeamten erhält auch mehrere Stimmzettel. Die Namen der sich bewerbenden Kandidatinnen und Kandidaten stehen auf den Stimmzetteln und werden auch ca. vier Wochen vor dem Wahltag durch die Bekanntmachungen der Wahlleitungen über die zugelassenen Wahlvorschläge veröffentlicht. Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden.
Wer darf wählen?
Sie können an der Wahl teilnehmen, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern) besitzen, am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und
- seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem Sie wählen wollen, Ihren Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis für die Wahl des Kreistags)
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden (Samtgemeinden) geführt. In Ihr Wählerverzeichnis werden Sie in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern Sie nicht vergessen haben, sich in Ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden!
Wo wird gewählt?
Wenn Sie in Ihr Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Auf ihr ist angegeben, in welchem Wahlraum Sie wählen können.
Sie dürfen auch durch Briefwahl wählen, wenn Sie einen Wahlschein beantragt und erhalten haben.
Wie wird gewählt?
Sie erhalten je einen Stimmzettel für jede Wahl, an der Sie teilnehmen (z.B. einen für die Wahl des Kreistags und einen für die Wahl des Rates Ihrer Gemeinde, gegebenenfalls auch jeweils einen Stimmzettel für die Wahl einer Hauptverwaltungsbeamtin oder eines Hauptverwaltungsbeamten).
Wahl der Vertretungen
Für die Wahl der Vertretungen (z.B. Kreistag, Rat der Gemeinde) können Sie, anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen, auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen! Sie haben für jeden Stimmzettel drei Stimmen!
Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin/einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben. Sie können Ihre Stimmen aber auch auf mehrere Gesamtlisten und/oder mehrere Bewerberinnen/Bewerber desselben Wahlvorschlags oder verschiedener Wahlvorschläge verteilen.
Wahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten
Sofern solche Direktwahlen in Ihrem Wahlgebiet erfolgen, haben Sie nur eine Stimme für jede dieser Wahlen, die Sie einer Bewerberin oder einem Bewerber Ihrer Wahl durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben können.
Was sollten Sie beachten?
- Wenn Sie bis zum 23. August 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sind Sie wahrscheinlich nicht im Wählerverzeichnis eingetragen. Sie können das nachprüfen: die Wählerverzeichnisse werden in der Zeit vom 24. bis 28. August 2026 bei Ihrer Gemeinde (Samtgemeinde) zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wenn Sie nicht eingetragen sind, können Sie bis zum 28. August 2026 eine Berichtigung beantragen. Beachten Sie bitte Folgendes: Wenn Sie in mehreren Orten eines Wahlgebiets eine Wohnung haben, werden Sie nur am Ort der Hauptwohnung in das Wählerverzeichnis eingetragen!
- Wenn Sie nach dem 2. August 2026 in einen anderen Wahlbezirk desselben Wahlgebiets umziehen oder den Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hierhin verlegen, bleiben Sie im bisherigen Wählerverzeichnis eingetragen. Sie sollen bei Ihrer Anmeldung auf die Möglichkeit der Wahlscheinbeantragung hingewiesen werden.
- Wenn Sie am 2. August 2026 in keinem Wahlbezirk angemeldet sind, werden Sie auf Antrag in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen, für den Sie sich bis zum 16. Tag vor der Wahl – 28. August 2026 – angemeldet haben.
- Wenn Sie verhindert sind, in Ihrem Wahlraum zu wählen, oder ohne Ihr Verschulden nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen.
- Wahlschein und Unterlagen für die Briefwahl erhalten Sie von Ihrer Gemeinde bzw. Samtgemeinde auf schriftlichen oder mündlichen (nicht: telefonischen) Antrag. Ihr Antrag muss im Regelfall spätestens am 11. September 2026 um 13.00 Uhr dort vorliegen. Nur, wenn Sie Ihre Berechtigung mit einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dürfen Sie auch für andere den Antrag stellen und die Unterlagen abholen.
- Sofern Sie die Briefwahlunterlagen nicht persönlich abholen, werden Ihnen diese zugesandt. Eine Beauftragte oder ein Beauftragter darf die Unterlagen - gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht - für bis zu vier weitere wahlberechtigte Personen abholen.
- Der Wahlbrief muss spätestens am 13. September 2026 um 18.00 Uhr bei Ihrer Gemeindewahlleitung eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die Wählerin oder der Wähler Sorge zu tragen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Wahlleiterinnen und Wahlleiter bzw. an die Wahlämter Ihrer Gemeinde, Ihrer Samtgemeinde oder Ihres Landkreises.
