Dorferneuerung Haus Beispiel

Die Gemeinden Schweringen und Hilgermissen sind nach wie vor im Dorferneuerungsprogramm des Landes Niedersachsen. Die Förderprogramme laufen noch bis Ende 2023. Eine Förderantragstellung ist somit entweder in diesem oder auch letztmalig im nächsten Jahr möglich.

Gefördert werden u.a. Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung ortsbildprägender Gebäude sowie land-und forstwirtschaftlicher Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter, die Umnutzung solcher Anlagen in Wohn-, Arbeits- oder Freizeitzwecke sowie die Anpassung dieser Gebäude an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens. Hierzu gehören bspw. Maßnahmen zur Sanierung von Dächern, Fassaden, Fenstern und Türen sowie die Befestigung von Hofflächen und die Restaurierung von Zäunen und Einfriedungen. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wer im nächsten Jahr in Schweringen oder Hilgermissen Sanierungsmaßnahmen durchführen möchte, muss den Förderantrag bis zum 15.09.2021 beim Amt für regionale Landesentwicklung in Sulingen (ArL) einreichen. Der Förderantrag kann auch bei der Gemeinde im Rathaus Hoya bis zum 10.09.2021 abgegeben werden. Von dort aus wird er an die Bewilligungsstelle (ArL) weitergeleitet.

Neben den Antragsvordrucken sind bei Antragstellung auch Kostenvoranschläge einzureichen. Aufgrund der hohen Auslastung der Baufirmen, sollten sich Antragsteller früh mit den Handwerkern in Verbindung setzen, damit diese noch fristgerecht Kostenvoranschläge vorbereiten können.

Weitere Informationen zum Dorferneuerungsprogramm und zur Antragstellung erhalten sie ➔ hier.

Ansprechpartnerin:

Antje Hill
Rathaus Hoya, Zimmer 37 // 2. OG
Schloßplatz 2
27318 Hoya/Weser
Telefon: 04251 815-66
Telefax: 04251 815-70
E-Mail:

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