WfH nimmt Stellung zu dem geplanten Vorranggebiet in Hilgermissen

Der Landkreis Nienburg beabsichtigt, das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP), Teilabschnitt Windenergie, fortzuschreiben und hat dazu einen aktualisierten Entwurf ausgelegt, welcher online unter www.lk-nienburg.de einzusehen ist. Da in diesem Zuge auch die Flächennutzungspläne der Samtgemeinden geändert werden müssen, sind diese sowie ihre betroffenen Mitgliedsgemeinden zu einer Stellungnahme aufgefordert.  Insgesamt geht es im Landkreis Nienburg um die Ausweisung von 19 Vorranggebieten für die Nutzung von Windenergie, davon liegen vier in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya. In der Gemeinde Hilgermissen soll das bestehende Vorranggebiet in der Nähe des Umspannwerkes ca. 200m in östlicher Richtung verschoben und ausgeweitet werden.

Die Mehrheit der Ratsmitglieder in Hilgermissen hat für die Ausweitung dieses vorgesehenen Gebietes votiert. Die "Wählerinitiative für Hilgermissen" (WfH) hingegen  spricht sich entschieden gegen eine Erweiterung  in nordöstlicher Richtung aus und hat dazu eine eigene Stellungnahme an den Landkreis verfasst. Hierzu werden vier maßgebliche Gründe für die ablehnende Haltung angeführt:

  1. Dem Umweltbericht des RROP zufolge ist der Ortsteil Magelsen "...aufgrund der ungünstigen Lage nördlich des potentiellen Vorranggebietes besonders betroffen..." . Zudem ist mit einer verstärkten Fernwirkung der Windenergieanlagen aufgrund der aufgehobenen Maximalhöhen der WEA zu rechnen.
  2. Die Abstände zur Weseraue als bedeutender Vogelzugkorridor sowie zum als wertvoll eingestuften Biotop Spatenau werden erheblich verringert. Im Umweltbericht des RROP wird explizit eine Beeinträchtigung der Avifauna nicht ausgeschlossen.
  3. Zwischen den einzelnen Vorranggebieten Windenergie wird ein Mindestabstand von 5 km gefordert. Der Abstand zu den WEA in Stedebergen im Landkreis Verden beträgt aber nur 3,7 km.
  4. Die Vorranggebiete für WEA sollten eine Mindestgröße von 35 ha aufweisen. Durch zwei in diesem Gebiet sich befindliche Hochspannungsleitungen kommt aufgrund des notwendigen Abstandes zu WEA tatsächlich nur eine Fläche von ca. 30 ha in Betracht, welche sich unter Einbeziehung geforderter Mindestabstände (s. Punkte 2 und 3) sogar noch weiter verringert.

Die Wählerinitiative spricht sich vielmehr für das im RROP angeführte Potentialgebiet "nördlich Eitzendorf"  als zukünftiges Vorranggebiet für WEA in der Gemeinde Hilgermissen aus. Dieses Plangebiet umfasst eine Fläche von 429 ha und genannte Ausschlusskriterien im RROP, die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sowie der geringe Abstand zu den Windparks in den Landkreisen Verden und Diepholz, werden vergleichsweise als wenig bedeutsam angesehen. Ein großer Vorteil dieser Fläche liegt nach Meinung der WFH sowohl in dem großen Abstand zur Wohnbebauung als auch der Nähe zu den WEA der Nachbarkreise. Einer Beeinträchtigung von Anwohnern sowie der Verspargelung der Landschaft kann so entgegen gewirkt werden.

Hier im folgenden (als PDF angehängt) die ausführliche Stellungnahme der WfH:
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