Es ist gelungen, weitere Impftermine in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya mit dem Landkreis Nienburg/Weser zu vereinbaren. Ohne Anmeldung kann man sich u.a. am 13. Januar (9.30 - ca. 14:00 Uhr) in Wienbergen impfen lassen. Auch in Helzendorf, Hoyerhagen und Hassel (Weser) werden aufgrund der großen Resonanz wieder Termine angeboten.
Folgende Impftermine stehen zur Verfügung:
13.01.2022 von 9.30 Uhr bis ca. 14 Uhr: Dorfgemeinschaftshaus Wienbergen, Wienbergen 46, 27318 Hilgermissen - die Impfungen finden im Impfbus statt.
13.01.2022 von 10 Uhr bis 16 Uhr: Dorfgemeinschaftshaus Hassel, Am Sportzentrum 4, 27324 Hassel (Weser) - die Impfungen finden im Gebäude statt.
18.01.2022 von 9.30 Uhr bis ca. 14 Uhr: Dorfgemeinschaftshaus Helzendorf, Helzendorf 35, 27333 Warpe - die Impfungen finden im Impfbus statt.
19.01.2022 von 9.30 Uhr bis ca. 14 Uhr: Dorfgemeinschaftshaus Hoyerhagen, Am Sportplatz 13, 27318 Hoyerhagen - die Impfungen finden im Impfbus statt.
Allgemeine Hinweise zu den Impfterminen:
Impfwillige können hiervon ohne Voranmeldung Gebrauch machen. Es werden Erst-, Zweit- sowie „Booster-Impfungen“, entsprechend der STIKO-Empfehlungen durchgeführt.
An diesem Tag stehen die mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna zur Verfügung. Es ist vorgesehen, Personen unter 30 Jahren mit Biontech und alle anderen mit Moderna zu impfen.
Entsprechend der STIKO-Empfehlung ist Voraussetzung für die Durchführung einer „Booster-Impfung“, dass die abgeschlossene Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna) oder dem Impfstoff von Astra Zeneca, mindestens drei Monate bzw. beim Impfstoff von Johnson & Johnson länger als vier Wochen her ist.
Geimpft werden auch Jugendliche ab 12 bis 15 Jahren in Begleitung*, 16 und 17jährige mit der der schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten*. Für Kinder < 12 Jahre ist bei diesen Terminen noch keine Impfung vorgesehen. Diese sind momentan für Ende Januar in Hoya geplant. Der genaue Termin steht noch nicht fest.
Aus Gründen des Eigenschutzes aber auch zum Schutz anderer müssen die Bürgerinnen und Bürger vor und im DGH eine FFP2-Maske tragen. Die aktuelle Anamnese-/ Einverständniserklärung ist, wenn möglich, ausgefüllt zum Impftermin mitzubringen (www.rki.de). Dies erleichtert vor Ort einen zügigen und reibungslosen Ablauf. Wer keinen Zugang zu den Unterlagen hat, bekommt diese auch bei der Anmeldung. Weiterhin sind der Personalausweis und nach Möglichkeit der Impfpass mitzubringen.