Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya beabsichtigt, den Flächennutzungsplan im Rahmen der 40. Änderung in Teilbereichen zu überarbeiten. Der Entwurf liegt zur Einsichtnahme aus.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gibt jedermann Gelegenheit, sich vor Aufstellung der Planunterlagen über die allgemeinen Ziele des Planes zu informieren und sich zu den vorgebrachten Inhalten zu äußern.
Aufstellungsbeschluss:
Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Grafschaft Hoya hat am 06.05.2019 den Aufstellungsbeschluss gefasst.
Auslegung:
Der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung liegt mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Samtgemeinde Grafschaft Hoya, Schloßplatz 2, 27318 Hoya/Weser in der Zeit vom
>> 02.09.2019 bis einschließlich 02.10.2019 <<
während der Öffnungszeiten
montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und donnerstags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung öffentlich aus.
Internetveröffentlichung:
Der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung ist mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zu jedermanns Einsicht auf der Homepage der Samtgemeinde Grafschaft Hoya, www.grafschaft-hoya.de unter „Aktuelle Meldungen“ in der Zeit vom 02.09.2019 bis einschließlich 02.10.2019 eingestellt und abrufbar. >> siehe unten "Dokumente"
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur Bestandssicherung von vorhandenen gewerblichen Nutzungen im Außenbereich. Darüber hinaus sollen den Betrieben in einem angemessenen Rahmen auch Erweiterungsmöglichkeiten eingeräumt werden.
Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung:
Die 40. Flächennutzungsplanänderung umfasst drei Teilbereiche:
- Änderungsbereich 1: Gemarkung Eitzendorf, Flur 6 Größe: 1,7 ha
- Änderungsbereich 2: Gemarkung Wechold, Flur 2 und Flur 11 Größe: ca. 2,9 ha
- Änderungsbereich 3: Gemarkung Wechold, Flur 2 Größe: ca. 1,9 ha
Die Geltungsbereiche sind in der Abbildung durch eine dicke gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.
Stellungnahmen:
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder bei der Auslegungsstelle mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hoya/Weser, den 21.08.2019
Der Samtgemeindebürgermeister
Dokumente: